Die AGB's von Banken

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Privatkunden (Glosse)

von Dieter Ehrmann

Wussten Sie, dass es auch heute noch Kunden gibt, die gar keine Gebühren von Ihrer Bank bzw. Sparkasse verlangen.

 

An alle Bankdirektoren und Leiter von Sparkassen.

 

Der steigende Kostendruck unseres privaten Haushalts zwingt uns, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den geänderten wirtschaftlichen Situationen mit sofortiger Wirkung anzupassen. Die wichtigsten Änderungen erhalten Sie nach­stehend:

 

  1. Kontoführungspreise (Grundgebühr zuzüglich Kosten je Buchung)
    Für das Abgeben der Überweisungsvordrucke wird ein monat­licher Pauschalpreis von Euro 6,00 erhoben. Damit sind einer­seits die Kosten für das Porto bzw. für die An- und Abfahrt ein­schließlich der Wartezeiten an Ihrem Schalter abgegolten. Sollte die Wartezeit an Ihrem Schalter 5 Minuten überschrei­ten, sind pro angebrochener Viertelstunde weitere Kosten in Form einer Warteverzögerungsgebühr in Höhe von Euro 10,00 fällig.

  2. Klartextgebühr
    Für die Dechiffrierung Ihrer bankchinesischen Computeraus­drucke einschließlich einer Leseabschrift für unsere Unter­lagen erheben wir eine Klartextgebühr in Höhe von Euro 6,00 je Ausdruck.

  3. Werbemailings
    Für mehr als zwei ungefragt zugesandte und völlig hirnrissig und nichtssagend formulierte Werbebroschüren erheben wir pro Monat eine Vernichtungsgebühr (2 Freiposten) in Höhe von Euro 10,00 pro Werbemailing.

  4. Vermittlung institutseigener Vermögensanlagen
    Bei der Vermittlung institutseigener Investmentfonds, die nicht einmal die Benchmark übertreffen, erhalten wir eine Enttäu­schungsgebühr in Höhe von Euro 100,00 sowie die vollständi­ge Rückerstattung der versteckten und offenen Provisionen und Gebühren, die die Bank oder Sparkasse aus unserem sau­er verdientem Anlagegeld daraus zwischenzeitlich erzielt hat sowie unsere Opportunitätskosten für entgangenen Gewinn aus alternativen Ersatzanlagen als Ersatz für die misslungene Vermögensanlage aufgrund der einseitigen Bank- bzw. Sparkassenempfehlung einschließlich des Agios (Aufgeldes).

  5. Zahlungsverkehr
    Wenn eine am Zahlungsverkehr unseres Haushalts teilnehmende Bank oder Sparkasse
    - Belastungen verfrüht und Gutschriften verspätet ausführt,

    - vereinbarte Konditionen in Kontokorrent und Darlehen igno
    riert,
    - absolut falsche Zinssätze einstellt und uns durch im Konto­auszug anders lautende täuscht,
    - unzulässige oder überhöhte Gebühren berechnet,
    - variable Zinsen verspätet oder gar nicht anpasst,
    - vereinbarte Annuitätendarlehen als Tilgungsdarlehen abge­rechnet,
    dann übernimmt diese auf erstes Anfordern die selbstschuld­nerische Bürgschaft unter Verzicht auf sämtliche Aus- äh Ein­reden der Vorausklage, der Verjährung, der Aufrechnung, der Anfechtung, der Anzeige, für die Erfüllung aller Verpflichtungen sowie die unverzügliche und vollständige Rückerstattung der dafür zwischenzeitlich kassierten Sollzinsen und die Gutschrift des uns zustehenden Wiederanlagezinses einschließlich aller Nebenforderungen.
    Da auch bei der Berechnung der Rückerstattung menschli­ches Versagen nicht ausgeschlossen ist, wie die Erfahrung zeigt, gewähren wir der belasteten Bank bzw. Sparkasse einen Dispositionskredit in Höhe unserer monatlich zum 30. fälligen Zins- und Gebührenforderungen. Der Zinssatz ist variabel und beträgt 500% vom "Geldmarktsatz unter Banken", jedoch maximal 15 % pro Jahr als Zinscap.

  6. Kreditinstitute und SCHUFA sind verpflichtet, auch Gutes über Darlehensnehmer bekannt zu geben.
    Die am Zahlungs- und Kredit-/Darlehensverkehr unseres Haushalts teilnehmenden Banken und Sparkassen verpflichten sich, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) nicht nur jedes "Negativmerkmal" zu übermitteln, sondern ebenso schnell und vollständig "Positivmerkmale", wie zum Beispiel vereinbarungsgemäße Abwicklung oder gar vor­zeitige Darlehensrückzahlung. Uns ist unaufgefordert Mittei­lung bei der SCHUFA über die uns betreffenden gemeldeten und gespeicherten Daten zu machen.

  7. Zeichnungsgebühr für Aktien-Kaufaufträge
    Die Entgeltschinderei (bis zu 15 Euro) für diese Gebühr ist auf­grund eines Urteils des Landgerichts Dortmund untersagt.

  8. Buchungsgebühren
    Solange wir unserer Bank oder Sparkasse wirtschaftlich nicht total ausgeliefert sind, darf diese uns nur den Selbstkosten­preis für jede Buchung einschließlich anteiliger Kontogrundge­bühr berechnen, den diese selbst gegenüber der Europäischen Zentralbank je Buchung mit maximal 1,75 Cent bezahlt, statt sonst bis zu Euro 1,44, die die Bank oder Sparkasse gewöhn­lich normal dummen Kunden in Rechnung stellt. Damit entfällt der Wuchervorwurf, dass Inlandsüberweisungen bei normal dummen Kunden bis zu 8000 Prozent teurer sind als die Selbstkosten der Kreditinstitute für Überweisungen innerhalb Europas.

    Die weiteren Einzelheiten unserer AGB entnehmen Sie bitte dem Preisaushang, meist veröffentlicht links hinter unserem Schreibtisch.