Die AGB's von Banken
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Privatkunden (Glosse)
von Dieter Ehrmann
Wussten Sie, dass es auch heute noch Kunden gibt, die gar keine Gebühren von Ihrer Bank bzw. Sparkasse verlangen.
An alle Bankdirektoren und Leiter von Sparkassen.
Der steigende Kostendruck unseres privaten Haushalts zwingt uns, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den geänderten wirtschaftlichen Situationen mit sofortiger Wirkung anzupassen. Die wichtigsten Änderungen erhalten Sie nachstehend:
Kontoführungspreise
(Grundgebühr zuzüglich Kosten je Buchung)
Für das Abgeben der Überweisungsvordrucke
wird ein monatlicher Pauschalpreis von Euro 6,00 erhoben. Damit sind einerseits
die Kosten für das Porto bzw. für die An- und Abfahrt einschließlich
der Wartezeiten an Ihrem Schalter abgegolten. Sollte die Wartezeit an Ihrem
Schalter 5 Minuten überschreiten, sind pro angebrochener Viertelstunde
weitere Kosten in Form einer Warteverzögerungsgebühr in Höhe von Euro
10,00 fällig.
Klartextgebühr
Für die Dechiffrierung Ihrer bankchinesischen Computerausdrucke einschließlich
einer Leseabschrift für unsere Unterlagen erheben wir eine Klartextgebühr
in Höhe von Euro 6,00 je Ausdruck.
Werbemailings
Für mehr als zwei ungefragt zugesandte und völlig hirnrissig und
nichtssagend formulierte Werbebroschüren erheben wir pro Monat eine
Vernichtungsgebühr (2 Freiposten) in Höhe von Euro 10,00 pro Werbemailing.
Vermittlung
institutseigener Vermögensanlagen
Bei der Vermittlung institutseigener Investmentfonds, die nicht einmal die
Benchmark übertreffen, erhalten wir eine Enttäuschungsgebühr in Höhe
von Euro 100,00 sowie die vollständige Rückerstattung der versteckten
und offenen Provisionen und Gebühren, die die Bank oder Sparkasse aus
unserem sauer verdientem Anlagegeld daraus zwischenzeitlich erzielt hat
sowie unsere Opportunitätskosten für entgangenen Gewinn aus alternativen
Ersatzanlagen als Ersatz für die misslungene Vermögensanlage aufgrund der
einseitigen Bank- bzw. Sparkassenempfehlung einschließlich des Agios
(Aufgeldes).
Zahlungsverkehr
Wenn eine am Zahlungsverkehr unseres Haushalts teilnehmende Bank oder
Sparkasse
- Belastungen verfrüht und Gutschriften verspätet ausführt,
- vereinbarte Konditionen in Kontokorrent und Darlehen ignoriert,
- absolut falsche Zinssätze einstellt und uns durch im Kontoauszug anders
lautende täuscht,
- unzulässige oder überhöhte Gebühren berechnet,
- variable Zinsen verspätet oder gar nicht anpasst,
- vereinbarte Annuitätendarlehen als Tilgungsdarlehen abgerechnet,
dann übernimmt diese auf erstes Anfordern die selbstschuldnerische Bürgschaft
unter Verzicht auf sämtliche Aus- äh Einreden der Vorausklage, der Verjährung,
der Aufrechnung, der Anfechtung, der Anzeige, für die Erfüllung aller
Verpflichtungen sowie die unverzügliche und vollständige Rückerstattung
der dafür zwischenzeitlich kassierten Sollzinsen und die Gutschrift des uns
zustehenden Wiederanlagezinses einschließlich aller Nebenforderungen.
Da auch bei der Berechnung der Rückerstattung menschliches Versagen nicht
ausgeschlossen ist, wie die Erfahrung zeigt, gewähren wir der belasteten
Bank bzw. Sparkasse einen Dispositionskredit in Höhe unserer monatlich zum
30. fälligen Zins- und Gebührenforderungen. Der Zinssatz ist variabel und
beträgt 500% vom "Geldmarktsatz unter Banken", jedoch maximal 15
% pro Jahr als Zinscap.
Kreditinstitute
und SCHUFA sind verpflichtet, auch Gutes über Darlehensnehmer bekannt zu
geben.
Die am Zahlungs- und Kredit-/Darlehensverkehr unseres Haushalts
teilnehmenden Banken und Sparkassen verpflichten sich, der
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) nicht nur jedes
"Negativmerkmal" zu übermitteln, sondern ebenso schnell und
vollständig "Positivmerkmale", wie zum Beispiel vereinbarungsgemäße
Abwicklung oder gar vorzeitige Darlehensrückzahlung. Uns ist
unaufgefordert Mitteilung bei der SCHUFA über die uns betreffenden
gemeldeten und gespeicherten Daten zu machen.
Zeichnungsgebühr
für Aktien-Kaufaufträge
Die Entgeltschinderei (bis zu 15 Euro) für diese Gebühr ist aufgrund
eines Urteils des Landgerichts Dortmund untersagt.
Buchungsgebühren
Solange wir unserer Bank oder Sparkasse wirtschaftlich nicht total
ausgeliefert sind, darf diese uns nur den Selbstkostenpreis für jede
Buchung einschließlich anteiliger Kontogrundgebühr berechnen, den diese
selbst gegenüber der Europäischen Zentralbank je Buchung mit maximal 1,75
Cent bezahlt, statt sonst bis zu Euro 1,44, die die Bank oder Sparkasse gewöhnlich
normal dummen Kunden in Rechnung stellt. Damit entfällt der Wuchervorwurf,
dass Inlandsüberweisungen bei normal dummen Kunden bis zu 8000 Prozent
teurer sind als die Selbstkosten der Kreditinstitute für Überweisungen
innerhalb Europas.
Die weiteren Einzelheiten unserer AGB entnehmen Sie bitte dem Preisaushang,
meist veröffentlicht links hinter unserem Schreibtisch.
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