Ergänzungen zur RWK - Ordnung des Alzgau Trostberg
Richtlinien für den Rundenwettkampf 2000/01 des Alzgau Trostberg
Rundenwettkampfordnung des Bayerischen Sportschützenbundes

Rundenwettkampfordnung

Ergänzungen zur RWK - Ordnung des Alzgau Trostberg.

Änderungen gelten nicht für die Gauklasse

7. Adlerauge 

Das Adlerauge darf als optisches Zielhilfsmittel wieder verwendet werden.

8. Ausländerregelung 

Die unter Punkt 1. vorgesehene Regelung für die Teilnahme von Ausländern wird aufgehoben. Es gibt keine Begrenzung für Ausländer in einer Mannschaft. Jede Person, die im Besitz eines entsprechenden Schützenausweises ist, ist startberechtigt.

9. Gruppenwechsel 

Der Punkt 2.3.6 wird folgendermaßen geändert: Schießen mehrere Mannschaften eines Vereins in derselben Klasse, jedoch in verschiedenen Gruppen, z. B. Harpfing II in D2 und Harpfing III in D1 so können beide Mannschaften ihre Schützen bis zu zweimal untereinander ausleihen. Ein dritter Einsatz in der anderen Mannschaft würde eine Disqualifikation nach sich ziehen. Diese unter Punkt 9 angeführte Möglichkeit darf nur im echten Bedarfsfall angewandt werden. Für ein eventuell unfaires Ausnützen dieser Regelung bleibt es dem RWK - Leiter vorbehalten, den Punkt 5.5 anzuwenden. Ratsam wäre es den RWK - Leiter vorher zu informieren um Nachwehen auszuschließen.

10. Punktgleichheit 

Zur Ermittlung der Platzierung werden ausschließlich die erreichten Ringe herangezogen.

11. Schießgemeinschaften 

Für den Schüler und Jugendbereich werden Schießgemeinschaften von maximal zwei Vereinen zugelassen. Die Mannschaftsbezeichnung liest sich dann z. B. folgendermaßen "Altenmarkt - Traunreut". Eine Passänderung ist nicht notwendig. Voraussetzung für die Zulassung einer Schießgemeinschaft ist die Tatsache, dass keiner der beiden Vereine zu gleichen Zeit eine bestehenden Schüler- bzw. Jugendmannschaft angemeldet hat. Eine Schießgemeinschaft sollte bei einem Wettkampf aus Schützen von beiden Vereinen bestehen. Dies ist jedoch nicht zwingend vorgegeben.

12. Startberechtigung für Jugendgruppen 

Bei Beginn der RWK - Saison sind für die Jugendgruppen nur Schützen startberechtigt, die aufgrund ihres Jahrganges laut Sportordnung in den Klassen Jugend, Schüler oder Junioren B eingeordnet sind. Kommt ein Junior B - Schütze im Laufe der RWK - Saison alterbedingt in die Juniorenklasse A so ist er bis zum Abschluss der RWK - Saison für die Jugendgruppe startberechtigt. Jugendmannschaften bestehen immer aus 3 Teilnehmern! Es werden 40 Schuss geschossen!

13. Startberechtigung für Schülergruppen 

Bei Beginn der RWK - Saison sind für die Schülergruppe nur Schützen startberechtigt die aufgrund ihres Jahrganges laut Sportordnung in die Schülerklasse fallen. Kommt ein Teilnehmer der Schülergruppe im Laufe der RWK - Saison altersbedingt in die Jugendklasse, so ist er bis zum Abschluss der RWK - Saison für die Schülergruppe startberechtigt. Schülermannschaften bestehen immer aus 3 Teilnehmern! Es werden 20m Schuss geschossen!

14. Klassengebundene Gruppen 

Hiermit wird Punkt 2.3.1 dahingehend geändert, dass Schüler und Jungschützen, welche in Jugend bzw. in Schülergruppen starten auch in der offenen Schützenklasse aushelfen dürfen. Wer öfters als zweimal in der offenen Klasse gestartet ist, darf nicht mehr in die Jugend und Schülergruppen zurück. Dieselbe Regelung gilt auch für Teilnehmer aus Schülergruppen diem in Jugendgruppen aushelfen. Schützen aus dem Schüler und Jugendbereich die in oberen Gruppen beim ersten Wettkampf einer Mannschaft mitschießen, gelten als Stammschützen und sind nicht mehr starberechtigt für Schüler und Jugendgruppen. Eine evt. Befreiung ist unter Punkt 2.3.4 geregelt.

15. Disziplinen in den Schüler und Jugendgruppen 

In den Schüler und Jugendgruppen können die Teilnehmer wahlweise mit Luftgewehr oder Luftpistole antreten. Dabei ist es für den einzelnen Schützen unerheblich mit welcher Waffe - Luftgewehr oder Luftpistole - seine Mannschaftskameraden an den Start gehen. Ebenso spielt es keine Rolle welche Waffen die gegnerischen Mannschaft benützt. Auch ist es für die Entscheidung des Einzelnen - welche Waffenart er verwendet - ohne Bedeutung mit welcher Waffenart er beim vorhergehenden Wettkampf gestartet ist. Während des Wettkampfes darf die Waffenart nicht mehr gewechselt werden.

16. Startzeit 

Der Gastmannschaft wird im Gegensatz zur Heimmannschaft eine Überschreitung der Startzeit um maximal eine Stunde zugestanden.

17. 30% - Regelung (Stammschützen) 

Der Punkt 2.3.4. wird folgendermaßen geändert: Abweichungen von der 30% - Regelung ist in begründeten Fällen möglich (z. B. Krankheit). Entscheidungen darüber trifft die Sportleitung.

 

Ergänzungen zur RWK - Ordnung des Alzgau Trostberg

Richtlinien für den Rundenwettkampf 2000/01 des Alzgau Trostberg
Rundenwettkampfordnung des Bayerischen Sportschützenbundes

 

Richtlinien für den Rundenwettkampf 2000/01 des Alzgau Trostberg

Der Mannschaftsführer ist für das sportlich faire Verhalten seiner Mannschaft verantwortlich.

Tritt eine Mannschaft nicht an, bekommt die wartende Mannschaft 2 Punkte. Außerdem wird als Ringergebnis der gerundet Durchschnitt der bisher geschossenen Ringe gewertet. Ist für die Mannschaft noch keine Ringsumme vorhanden (1. Kampf), so wird das Ringergebnis des nächstfolgenden Wettkampfes verwendet.

Tritt eine Mannschaft mit drei Mann an, so kann (muss aber nicht sein) die andere Mannschaft auch mit drei Mann starten. (Wurde bei der Rundenwettkampfleiter - Versammlung am 16.01.88 in Dorfen von der Oberbayerischen Bezirkssportleitung bekannt gegeben.)

Das Vorschießen der Schützen ist nur in Ausnahmefällen zu erlauben. Entscheiden muss hierüber der Rundenwettkampfleiter. Nachschießen ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Vorbereitungszeit: Dem Schützen müssen mind. 10 Min Zeit zur Vorbereitung auf den Wettkampf zur Verfügung stehen.

Tritt ein Schütze nach Aufruf nicht zum Schießen an, so hat er keinen Anspruch auf Nachstart.

Die Schießzeit beträgt 75 Minuten einschließlich beliebig vieler Probeschüsse.

Steckt ein Schütze versehentlich zwei Streifen auf einmal in den Streifenhalter und gibt darauf Schüsse ab, so hat er dies bei Bemerken sofort zu melden. Der zweite Streifen (hintere) ist zu vernichten und dem Schützen ein neuer Streifen auszustellen. (Nach Aussage des Bezirksrundenwettkampfleiters)

Fehlschüsse (auch Trockenschüsse) sind der Standaufsicht sofort zu melden. Jeder abgegebene Schuss ist gültig.

Nach Beendigung des Wettkampfes erfolgt die Auswertung von beiden Mannschaftsführern und einem Schützen des Gastvereins.

Zu viele Schüsse im Wettkampf

Wenn ein Schütze in einem Wettkampf mehr Schüsse abgibt, als im Programm vorgesehen sind, werden die überzähligen Schüsse gestrichen.

Wenn die Schüsse nicht klar festgestellt werden können, muss/müssen auf der/den Wettkampfscheibe(n) der/die höchste(n) Schusswert(e) abgezogen werden.

Der Schütze wird außerdem für jeden zuviel abgegebenen Schuss mit einem Abzug von 2 Ringen bestraft.

Zu viele Schüsse pro Spiegel

Wenn ein Schütze auf seine Wettkampfscheibe - auf einen Spiegel - mehr Schüsse abgibt, als im Programm vorgesehen sind, wird er für die ersten 2 Fälle nicht bestraft.

Für den dritten und alle folgenden derart falsch platzierten Schüsse wir er mit einem Abzug von 2 Ringen bestraft.

Auf die nächste(n) Scheibe(n) sind entsprechend weniger Schüsse abzugeben.

Beschießen einer fremden Scheibe

Der Schütze ist verpflichtet, der Aufsicht sofort mitzuteilen, wenn er einen oder mehrere Schüsse auf seiner Scheibe feststellt, die er nicht abgegeben hat.

Das Beschießen einer fremden Scheibe ist als Fehlschuss zu werten. (Fehlschuss = gewerteter Schuss / 0 Ringe)

Wenn ein Schütze einen Probeschuss auf die Probescheibe eines anderen Schützen abgibt, entseht kein Nachteil.

Wenn ein Schütze einen Probeschuss auf die Wettkampfscheibe eines anderen Schützen abgibt, so sind ihm vom Ergebnis 2 Ringe abzuziehen.

Ist die Herkunft der überzähligen Schüsse nicht zweifelsfrei feststellbar, so sind der beste Schuss bzw. die besten Schüsse auf der mehrfach beschossenen Schiebe zu streichen. Vorsicht: ein Schütze kann schnell unschuldig zu Nachteil kommen.

Erhält ein Schütze auf seiner Scheibe eine Kreuzschuss bestätig, d. h. ein Fremdschuss wird ihm anerkannt und es kann aber nicht festgestellt werden, welcher Schuss von ihm selbst abgegeben wurde, so wird ihm der höchste Schusswert zugesprochen.

Diese Auszüge aus der Sport bzw. Rundenwettkampfordnung sollen dazu beitragen, Unklarheiten während des Wettkampfes leichtert bewältigen zu können.

Gültig für Luftgewehr und Luftpistole

Rundenwettkampfleiter

Evi Schillmaier-Reiprich Martina Klauser

 

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Rundenwettkampfordnung des Bayerischen Sportschützenbundes

 

Rundenwettkampfordnung des Bayerischen Sportschützenbundes

Fassung vom 15.08.2001, gültig ab der Runde 2001/2002 (damit werden alle vorherigen Bekanntgaben ersetzt) Die Ligen des DSB (Bundes- Regional- und Bayernliga) werden in gesonderten Ausschreibungen bekanntgegeben.

1. Durchführung

Diese Ordnung ist maßgebend für die Durchführung der Rundenwettkämpfe im BSSB. Sie gilt für Luftgewehr und Luftpistole. Sollten Gaue, bzw. Bezirke weitere Disziplinen in ihr RWK-Programm aufnehmen, so sind diese ebenfalls analog dieser RWK-Ordnung durchzuführen. Startberechtigt sind nur Mitglieder, die über die Vereine für die sie starten, dem BSSB gemeldet sind und über einen entsprechenden RWK-Eintrag im Schützenausweis verfügen. Pro Mannschaft ist ein (1) Ausländer startberechtigt. Mitglieder, die nach dem 1. Wettkampf in den Verein aufgenommen werden, unterliegen nach ihrem Eintritt (Meldung beim Gau) einer Sperre von einem halben Jahr. Startberechtigte Stammschützen der Bundes, Regional- oder Bayernliga sind bei den BSSB - Rundenwettkämpfen nicht startberechtigt. Für alle Ersatzschützen gilt der Punkt 2.3.4.,sofern sie für den Verein starten für den sie eine Bundes-, Regional- oder Bayernligalizenz haben. Die Rundenwettkämpfe werden als Mannschaftskämpfe auf gegenseitigen Besuch ausgetragen. Eine Einzelwertung bleibt dem Veranstalter (Gau oder Bezirk) überlassen. Die Durchführung und Leitung der Rundenwettkämpfe unterstehen auf Gauebene dem Gausportleiter, auf Bezirksebene dem Bezirks-sportleiter, bzw. den jeweils dazu Beauftragten.

1.1 Wettbewerbe

In der Bezirksligen (Bezirksklassen) und der obersten Gauliga (Gauklasse) werden jeweils 40 Schuß in einer „Offenen Klasse“ geschossen. Hier wird nach den jeweiligen Punkten der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (DSB) geschossen. Optische Zielhilfsmittel dürfen in den Bezirksligen (Bezirksklassen) und der obersten Gauliga (Gauklasse) ab der Altersklasse verwendet werden. Die Verwendung des Federbocks ist nicht zugelassen. Zur Auswertung sind Ringlesemaschinen, die von der Technischen Kommission des DSB zugelassen sind, erlaubt. Ebenso können elektronische Scheiben verwendet werden. Hier müssen mindestens 4 Anlagen zur Verfügung stehen.

2. Austragung

2.1 Zeit der Austragung, Termine

Die Wettkämpfe finden nach dem Terminplan des Gaues oder des Bezirkes statt. Die darunter liegenden Ligen (Klassen) müssen im Einvernehmen mit dem zuständigen RWK-Leiter so gelegt werden, dass Auf- und Abstiegskämpfe zur obersten Gauliga (Gauklasse) gewährleistet sind. Einer Verlegung eines Termins kann stattgegeben werden. Urlaub oder Krankheit sind keine Verlegungsgründe. Notwendig gewordene Verlegungen bedürfen der Genehmigung des Rundenwettkampfleiters, der umgehend zu verständigen ist. Der Gegner ist mindestens eine Woche vor dem Wettkampf mit einer neuen Terminabgabe zu verständigen.

2.2 Einteilung

Bei den Bezirken und Gauen sind je nach Beteiligung Klassen zu bilden, die leistungsfähig unterteilt werden. Siehe nachfolgendes Schema

Oberliga
Bezirksklasse A


Bezirksliga
Bezirksklasse B


Gauliga
Gauklasse

Gruppen sollen nach Möglichkeit regional beieinander liegen damit weite Anfahrtswege vermieden werden. Eine Gruppe soll möglichst aus sechs Mannschaften bestehen.

2.3 Mannschaften

2.3.1 Eine Mannschaft der Bezirksligen (Bezirksklasse) und der obersten Gauliga (Gauklasse) besteht aus 4 Schützen und kann sich aus Teilnehmern aller Wettkampfklassen zusammensetzen (Ausnahme siehe Punkt 6). Behinderte (Beiblatt zum Schützenausweis) können bei Luftgewehr- und Luftpistolenmannschaften eingesetzt werden. Schützen, die in klassengebundenen Gruppen starten (z. B. Damen, Junioren, Altersschützen) können im Laufe eines Sportjahres nicht mehr in einer offenen Klasse starten. Dieses gilt sinngemäß auch für Schützen, die das Wettkampfjahr in der offenen Klasse begonnen haben. Die Alterseinteilung entspricht der Sportordnung des DSB.

2.3.2 Die Schützen müssen vor Beginn des Wettkampfes namentlich in die Wettkampflisten eingetragen werden.

2.3.3 Jeder Rundenwettkampfteilnehmer kann nur für den Verein starten, für den er eine gültige Startberechtigung (Schützenausweis und Mitgliedschaft) des BSSB besitzt. Ein Rundenwettkampfteilnehmer kann im gleichen Wettbewerb nur für einen Verein, einen Landesverband und nur in einer Liga starten. Jeder Schütze muß vor Beginn des Wettkampfes diesen Nachweis vorlegen.

2.3.4 Als Mannschaftsmeldung (Stammschützen) für den Rundenwettkampf gilt die erste Ergebnismeldung. Diese Stammschützen müssen mindestens 30 % der (Mannschafts-) Wettkämpfe bestreiten. Erreicht einer der Stammschützen die 30% nicht, wird die Mannschaft disqualifiziert, die Jahreswertung auf Null gesetzt und steigt ab. Etwaige Ausnahmen obliegen der Prüfung und Entscheidung durch den nach Pkt. 1 Zuständigen. Sollten beim ersten Wettkampf Ersatzschützen eingesetzt werden, so sind in der Ergebnismeldung die ausgefallenen Schützen aufzuführen, also die Schützen, die die eigentliche Mannschaft bilden würden. Die Ersatzschützen müssen auf der Wettkampfliste mit einem „E“ gekennzeichnet sein. Die ausgefallenen Schützen dürfen nicht in einer niedrigeren Klasse starten. Schützen die für eine zweite oder dritte Mannschaft gemeldet waren, können (gleich ob sie als Einzel- oder Mannschafts-Schützen geschossen haben) ohne Sperrfrist sofort in einer höheren Mannschaft starten. Sie bleiben für ihre Klasse start-berechtigt. Schützen die in einer hören Klasse (Mannschaft) öfter als zweimal geschossen haben, können in der laufenden Runde nicht mehr in einer niedrigeren Klasse schießen.

2.3.5 Ergebnisse von Schützen die nicht startberechtigt waren, werden weder für die Mannschaft noch als Einzelschützen gewertet.

2.3.6 Schießen Mannschaften des gleichen Vereins in einer Gruppe, so können die Mannschafts- und die Ersatzschützen nicht untereinander ausgetauscht werden. In einer Gruppe können von einem Verein nur zwei Mannschaften starten. Schießen mehrere Mannschaften eines Vereins in verschiedenen Gruppen in der gleichen Klasse, so können diese Schützen ebenfalls nicht untereinander ausgetauscht werden. 

2.4 Vorschießen


Wird ein Schütze zu einer Veranstaltung oder Schießen des Gaues, des Bezirkes, des Landesverbandes oder des DSB einberufen, so darf dieser Wettkampf vorgeschossen werden (beide Mannschaften). In Ausnahmefällen können jedoch auch Einzelschützen vorschießen. Es ist nicht gestattet, dass sich nur Schützen einer Mannschaft am Stand befinden.


2.5 Startversäumnis


Tritt eine Mannschaft zur festgesetzten Zeit nicht an, so werden der wartenden Mannschaft die Punkte gutgeschrieben. Sollten für Einzelschützen Sonderabsprachen der Mannschaftsführer ausgemacht worden sein, so beginnt die Wettkampfzeit dieser Schützen mit der durch die Mannschaftsführer festgelegten Zeit. Treten einzelne Schützen, ohne vorherige Sonderabsprachen, nach Beginn des Wettkampfes an, so endet deren Schießzeit mit Ende des bereits laufenden Wettkampfes.

3. Auswertung


Der gastgebende Verein stellt die Scheiben (elektronische Scheiben sind zugelassen) und die Ergebnislisten. Die beschossenen Scheiben bzw. die Ausdrucke der elektronischen Anlagen werden vom gastgebenden Verein vier Wochen aufbewahrt. Die Auswertung erfolgt nach Beendigung des Wettkampfes von beiden Mannschaftsführern und einem Schützen des Gastvereins. Ihre Entscheidungen sind gültig. Eine Nachkontrolle und eventuelle Berichtigung durch den RWK - Leiter ist möglich. Wird eine Ringlesemaschine verwendet, so gilt der dort ermittelte Schusswert. Alle Rundenwettkampfergebnisse müssen spätestens 3 Tage nach dem Wettkampf (Poststempel) dem Rundenwettkampfleiter zugestellt werden. Die Zusendung der Ergebnisse erfolgt durch den siegenden Verein. Bei Punktgleichheit ist der gastgebende Verein für die Einsendung der Ergebnisse verantwortlich. Bei Versäumnis erfolgt ein Abzug von einem Punkt. Die Ergebnisse sollen nach Möglichkeit in der zuständigen Tagespresse veröffentlicht werden.

4. Wertung und Aufstieg

4.1 Die Wertung erfolgt nach dem Punktesystem 2 – 1 – 0. Diese Regelung wird auch bei schuldhaftem Nichtantreten einer Mannschaft angewendet. Die nichtschuldige Mannschaft erhält 2 Punkte und als Ringgutschrift den gerundeten Durchschnitt der bisher erreichten Ringe. Ist für die Mannschaft noch keine Ringsumme vorhanden (1. Kampf), so wird das Ringergebnis des nächstfolgenden Wettkampfes verwendet. Sollte am Ende der Runde eine Punktgleichheit entstanden sein, entscheidet die Gesamtringzahl über die Platzierung.

4.2 Der Jahresrundenwettkampfsieger jeder Gruppe steigt nach einem eventuellen Qualifikationskampf in die nächsthöhere Klasse auf. Der Gruppenletzte bzw. die Gruppenletzten steigen ab.

4.3 Tritt eine Mannschaft zu einem der festgesetzten Wettkämpfe nicht an, so wird sie beim ersten Mal durch den nach Punkt 1 dafür Zuständigen schriftlich verwarnt. Sollte sich dieses wiederholen, wird die Mannschaft aus den laufenden Wettkämpfen herausgenommen. Die Mannschaft steigt ab.

4.4 Mannschaften, die bei Aufstiegskämpfen zur Bezirksrunde mit ihrem Ergebnis 5% unter dem Jahresdurchschnitt ihrer Mannschaft bleiben, steigen ab. Diese Regelung gilt auch, falls ein Gruppensieger den Aufstieg oder die Teilnahme an einem Qualifikationskampf verweigert.

4.5 Will eine Mannschaft aus ihrer bisherigen Klasse freiwillig ausscheiden gilt sie als aufgelöst.

4.6 Der Aufstiegskampf in die Bayernliga (BayL) wird mit 5 Schützen geschossen. Die Mannschaft, welche die Teilnahme am Aufstiegskampf zur Bayernliga verweigert, darf im darauffolgenden Jahr am Ausstiegskampf nicht teilnehmen. Der nächstplatzierte nimmt dann am Aufstiegskampf teil. Ein 5. vereinsfremder Schütze kann die Mannschaft beim Aufstiegskampf ergänzen, sofern er eine Absichtserklärung abgibt, in der er sich verpflichtet, im Falle des Aufstiegs in der folgenden Saison für den betreffenden Verein zu starten. Eine Mannschaft muss immer mit 5 Startern antreten. Zu diesem Aufstiegskampf sind folgende Mannschaften berechtigt: BayL Nord-West je 2 Mannschaften Bez. Ufr + Bez. Mfr, BayL Nord-Ost je 2 Mannschaften Bez. Ofr + Bez. Opf und OSB, BayL Süd-West 4 Mannschaften Bez. Schw + 2 Mannschaften Bez. Obb-West, BayL Süd-Ost je 4 Mannschaften Bez. Nby + Bez. Obb-Ost + 2 Mannschaften 7.3) Die Bezirke regeln die Starterlaubnis für den Aufstiegskampf. Hat ein Verein den Aufstiegskampf mitgeschossen so kann dieser im Falle eines Aufstiegs die Mannschaft nicht mehr zurückziehen.

5. Kampfgericht


Zur Entscheidung über Einsprüche wird ein Kampfgericht bestellt. Seine Beisitzer werden von der Sportleitung des zu-ständigen Gaues, Bezirkes oder Landesverbandes ernannt. Erklärt sich ein Mitglied eines Kampfgerichtes für befangen, so bestimmt der zuständige Sportleiter für diesen Fall einen Vertreter. Bei allen unter der obersten Gauliga (Gauklasse) schießenden Klassen ist auch die Berufung beim zuständigen Gau einzulegen.

5.1 Gegen die von den Mannschaftsführern abgezeichneten Ergebniszettel kann kein Wertungseinspruch mehr erhoben werden. Bei allen anderen Einsprüchen endet die Frist eine Woche (Poststempel) nach dem jeweiligen Wettkampf. Einsprüche, einschließlich Einspruchsgebühr, erfolgen schriftlich an den zuständigen Rundenwettkampfleiter. Dieser
beantragt beim Sportleiter die Einberufung des Kampfgerichtes. Die Einspruchsfrist bei den Aufstiegs- oder Endkämpfen endet 20 Minuten nach Aushang der Ergebnisse.

5.2 Die Protestgebühr beträgt auf Gauebene 75,- DM (40 €), auf Bezirksebene 150,- DM (80 €) und auf Landesebene 200,- DM (110 €). Die Protestgebühr bei Aufstiegs- oder Endkämpfen legt der Veranstalter fest. Für eine Berufung ist die doppelte Protestgebühr zu entrichten.

5.3 Gegen die Entscheidung der Kampfgerichte der Gaue (hier nur die oberste Gauliga oder Gauklasse) und der Bezirke kann innerhalb von 14 Tagen Berufung eingelegt werden.

5.4 Über eine Berufung gegen die Entscheidung eines Gau-Kampfgerichtes (hier nur die oberste Gauliga oder Gauklasse) entscheidet ein von der Bezirkssportleitung ernanntes Berufungsgericht entgültig. Über eine Berufung gegen die Entscheidung eines Bezirkskampfgerichtes entscheidet ein von der Landessportleitung ernanntes Berufungsgericht
entgültig. Über Einsprüche beim Aufstiegskampf zur Bayernliga entscheidet das Kampfgericht der Bayernliga entgültig.

5.5 Bei sportlich unfairem Verhalten einzelner Mannschaften oder bei bewusstem Abblocken der laufende Runde steht es dem zuständigen Gau-, Bezirks- oder Landessportleiter zu, Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. Diese können bis zum Ausschluss der betroffenen Mannschaften gehen.

6. Sonderregelungen


Die Bezirke können für ihre oberste Bezirksliga das Regelwerk der Bayernliga anwenden. Für alle weiteren Mannschaften der Bezirksligen (Bezirksklassen) und der obersten Gauliga (Gauklasse) die sich an den Rundenwettkämpfen des BSSB beteiligen, gilt die vorstehende Ordnung ohne jegliche Zusätze oder Sonderregelungen.


Ansprechpartner: Gerhard Furnier, 1. Landessportleiter sowie alle Bezirkssportleiter

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