Vertrag über die Schießstandnutzung
Vertrag
zwischen der
Brauerei Josef Wieser & Co. OHG,
Wiesmühl 8, 84549 Engelsberg
-im folgenden kurz Brauerei oder Vermieter genannt-
und der
Schützengesellschaft Emertsham e. V.
vertreten durch den 1. Vorsitzenden,
Herrn Lorenz Gruber, Raiffeisenplatz 5, Emertsham, 83342 Tacherting
-im folgenden kurz Verein oder Mieter genannt-
wird folgender Vertrag geschlossen:
1. Die Brauerei Wieser als Eigentümerin des Anwesens Tachertinger Straße 3 in Emertsham, 83342 Tacherting, gestattet der Schützengesellschaft Emertsham e. V. sich im Dachboden einen neuen Schießstand in der Größe 15,50 x 11,00 m zu bauen.
2. Der Verein übernimmt sämtliche anfallenden Kosten des Ausbaues, der Planung, der Unterhaltung usw. für die Erstellung und den Betreib des Schießstandes. Er haftet auch für die ordentliche, baupolizeilich vorgeschriebene Durchführung der erforderlichen Plan- und Bauarbeiten. Vor Baubeginn muß eine amtliche Zustimmung zur baulichen geplanten Ausführung vorliegen, in der die feuerpolizeilichen Vorschriften und sonstigen Auflagen dem Vermieter und dem Mieter bekannt gemacht sind.
3. Die Brauerei überlässt die auszubauenden Räumlichkeiten im Dachgeschoss ihres Anwesens Tachertinger Straße 3, Emertsham, dem Verein für die Dauer von 25 Jahren, nämlich bis zum September 2019, pacht- und mietfrei.
a) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung dieses Vertrages durch den Verein mit einer 12 monatigen Kündigungsfrist zu jedem Quartalsende ist der Verein berechtigt, die erbrachten Einbauten ordnungsgemäß abzubauen und mitzunehmen.
b) Wird der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zu jedem Quartalsende durch die Brauerei gekündigt, dann hat sie den Verein nach folgender Formel zu entschädigen:
Herstellungskosten lt. Nachweis (einschl. der erbrachten Eigenleistung)
./. 5% Abschreibungen per anno ergibt Restinvestierungsbetrag
(=Ablösungsbetrag).
Die Herstellungskosten werden der Brauerei unter Vorlage der Nachweise noch bekanntgegeben.
c) Im Falle der Auflösung des Vereines ist die Gemeinde Tacherting berechtigt, mit der Brauerei Verhandlungen über
1. einen Weiterbestand des Schießstandes (für einen evtl. Nachfolgeverein),
2. eine evtl. Übernahme durch die Brauerei zu den Bedingungen laut 3. b) dieses Vertrages oder
3. die ordnungsgemäße Beseitigung der Anlagen durch die Gemeinde zu führen.
4. Die Brauerei wird dem Verein kostenlos ca. 15 fm Rundholz aus ihren Wäldern überlassen. Dieses Holz wird für die erforderlichen Kanthölzer und Bretter verwendet. Der Gegenwert gehört nicht zu den Herstellungskosten im vorstehend genannten Punkt 3 wegen der getroffenen Ablöserestberechnung.
5. Die Schützengesellschaft verpflichtet sich, den jeweiligen Pächterwirt des Gasthauses zur Post durch aktive Vereinsarbeit mit ihren bisherigen üblichen Schießabenden usw. zu unterstützen und alles zu unterlassen, was einem guten gegenseitigen Verhältnis zwischen Verein und dem Vereinslokalwirt abträglich ist. Dem Verein ist untersagt, andere Getränke und Speisen im Schießstand zum Verbrauch zuzulassen, als sie der Wirt Führt. Das heißt, der Verein muß die benötigten Speisen und Getränke vom Vereinswirt erwerben.
Während einer Zeit, in der kein Wirt das Gasthaus führt, erhält der Verein das Recht, das Anwesen zu betreten, die erforderlichen Zugänge im Haus zu benutzen und ebenso die WC-Anlagen. Die Brauerei händigt in diesem Falle dem Verein einen Haustürschlüssel aus und wird ihm ein heizbares Zimmer im Anwesen zur Verfügung stellen. Die dabei anfallenden Raumkosten (Heizung, Reinigung, Strom, Wasser usw.) gehen zu Lasten des Vereines. Die Getränkebelieferung in der vorstehend genannten Zeit erfolgt direkt und ausschließlich durch die Brauerei auf Grundlage der jeweiligen Heimdienstpreise.
7. Verstößt der Verein gegen die vorstehend übernommenen Verpflichtungen, so hat der Vermieter das Recht, nach 3 maliger Abmahnung (jede Abmahnung erlischt nach 1 Jahr) mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen. Diese Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein und beendet das Vertragsverhältnis sechs Monate nach Erhalt des Einschreibebriefes. Im Falle dieser sechs monatigen Kündigung bleiben die Einbauten des Vereins kostenfrei für die Brauerei bestehen, es sei denn, die Brauerei fordert den Verein auf, diese Einbauten auf Vereinskosten zu entfernen.
8. Dieser Vertrag verlängert sich nach dem 30.09.2019 automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner zu den unter Pkt. 3 genannten Bedingungen gekündigt wird.
9. Von diesem Vertrag hat jeder Vertragsteil eine unterzeichnete, drei Seiten umfassende Ausfertigung erhalten. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit. Sollten einzelne Vertragspunkte gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, so behält der übrige Vertragstext seine volle Gültigkeit. Gerichtsstand ist Traunstein, Erfüllungsort Wiesmühl.
Wiesmühl, den 22.04.1994
Der Vermieter:
Fritz Wieser
BRAUEEREI WIESER Josef Wieser & Co. OHG
Wiesmühl/Alz, 84549 Engelsberg
Der Mieter:
Lorenz Gruber, 1. Vorsitzender
Schützengesellschaft Emertsham e.V.
Zusatzvereinbarung zum Vertrag vom 22.04.1994
zwischen der
Brauerei Josef Wieser & Co. OHG, Wiesmühl 8, 84549 Engelsberg
und der
Schützengesellschaft Emertsham e.V. vertreten durch den 1. Vorsitzenden,
Herrn Lorenz Gruber, Altenhamer Str. 3, 83342 Emertsham
1.) Die Brauerei Wieser genehmigt der Schützengesellschaft Emertsham e.V. den weiteren Ausbau des Dachbodens für weitere 4 Schießstände.
Die neuen Schießstände sind beiden Parteien in ihrer Lage und ihrem Ausmaß bekannt.
2.) Sämtliche Vertragspunkte gemäß Ziffer 2. mit 9. des Vertrages vom 22. April 1994 gelten sinngemäß auch für die neu geschaffenen Räume des Schießstandes mit den vier Schießständen.
3.) Diese Zusatzvereinbarung ist Bestandteil des Hauptvertrages vom 22.04.1994.
Wiesmühl, 2. Juli 1997
Der Vermieter: Fritz Wieser Der Mieter: Lorenz Gruber
Zusatzvereinbarung zum Vertrag vom 22.4.1994
zwischen der
Brauerei Josef Wieser & Co.OHG, Wiesmühl 8, 84549 Engelsberg
und der
Schützengesellschaft Emertsham e.V., vertreten durch den 1. Schützenmeister Herrn Johann Daschiel, Siedlungsstr. 13, 83342 Emertsham
1.) Die Brauerei Wieser genehmigt der Schützengesellschaft Emertsham e.V. den weiteren Ausbau des Dachbodens für weitere 6 Schießstände und die Erweiterung des Vorraumes (siehe Anlage 1, Plan). Die neuen Schießstände sind beiden Parteien in ihrer Lage und Ausmaß bekannt.
2.) Sämtliche Vertragspunkte gemäß Ziffer 2. mit 9. des Vertrages vom 22. April 1994 gelten sinngemäß auch für die neu geschaffenen Räume des Schießstandes mit den 6 Schießständen. Insgesamt sind nach der Erweiterung 20 Schießstände vorhanden.
3.) Diese Zusatzvereinbarung ist Bestandteil des Hauptvertrages vom 22.4.1994.
Wiesmühl, 5. April 2001
Der Vermieter: Fritz Wieser Der Mieter: Hans Daschiel
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